Resolutionsantrag zum zukünftigen Umgang mit dem Wolf
In der Ratssitzung am 12.04.2023 hat die CDU Fraktion im Uplengener Gemeinderat einen Resolutionsantrag zum zukünftigen Umgang mit dem Wolf in der Gemeinde Uplengen und Ostfriesland gestellt. Er wurde zusammen mit der Arbeitsgruppe Argrar des CDU Gemeindeverbandes erarbeitet und durch unser Ratsmitglied Hilmar Wolters eindrücklich im Gemeinderat vorgestellt. Der Antrag soll auf der Ratssitzung am 15.06.2023 diskutiert und beschlossen werden. Den Antrag in voller Länge findet ihr hier oder am Artikelende. Schaut doch einmal rein.
Worum geht’s?
Im Jahr 2000 kehrte der Wolf nach Deutschland zurück. Die Population wächst deutschlandweit jährlich um ca. 30 %, in Niedersachsen noch schneller. Niedersachsen wurde ca. 2011 vom Wolf wieder besiedelt. Erste Wolfsrisse auf Nutztiere ließen nicht lange auf sich warten. In den letzten Jahren zogen immer wieder Wölfe auch durch unser Kreisgebiet und unsere Gemeinde und richteten vor allem durch Schafsrisse Schaden an.
Die betroffenen Tiere starben in der Regel qualvoll, die Herden waren und sind stark verstört und ängstlich. Die für unsere Region, sowohl für die Landwirtschaft als auch den Tourismus wichtige Weidehaltung steht vor dem Aus.
In Ostfriesland und im angrenzenden Landkreis Friesland kam es in den vergangenen Monaten zunächst wöchentlich, zeitweise fast jeden zweiten Tag zu Rissen von Schafen, Jungrindern oder Pferden.
Dies ist für unsere Tierhalter und für uns nicht mehr hinnehmbar!
Landwirte werden zunehmend stark belastet. Hobby-und Haustierhalter sind verunsichert. Einwohner sind verängstigt, Eltern befürchten Wolfsangriffe auf ihre Kinder z.B. auf den oft einsamen ländlichen Schulwegen.
Auch wenn es die Möglichkeit eines Antrags auf Entnehmung des Wolfes gibt, ist dies Verfahren viel zu langatmig und bürokratisch. Die jüngst von Gerichten geforderten Voraussetzungen sind
nicht erfüllbar.
Die Gemeinde Uplengen in Ostfriesland ist zum großen Teil landwirtschaftlich geprägt. Durch den überwiegenden Grünlandanteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen hat die Weidewirtschaft, neben ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, eine wichtige Rolle für die Biodiversität und den Bodenschutz.
Der überlebenswichtige Küsten- und Hochwasserschutz unserer Küstenregion wird durch die Beweidung der Deiche mit Schafen an der Nordseeküste und an den tiedeabhängigen Gewässern im Binnenland gesichert. Selbst die Deiche an den Fehnkanälen in unserer Heimat werden so gefestigt. Diese wichtige Aufgabe übernehmen auch Schäfer aus unserer Heimat.
Die andauernden und sich in letzter Zeit stark häufenden Übergriffe von Wölfen auf Schafe, Pferde, Rinder und andere Weidetiere sind jedoch nicht mehr zumutbar. Dabei überwinden die Wölfe auch vorgeblich wolfsichere Schutzzäune für Nutztiere und dringen sogar in offene Stallungen ein.
Was fordern wir?
Dies alles stellt für uns ein bedrohliches und artfremdes Verhalten von Wölfen in der Region dar. Vor diesem Hintergrund fordern wir, unter Abwägung des Artenschutzes und den Belangen des Küsten- und Hochwasserschutzes und somit der Deichsicherheit, die ostfriesische Halbinsel zur wolfsfreien Zone zu erklären.
1. Sollte es in Zukunft zu Wolfsrissen in Ostfriesland oder Friesland kommen, muss es ein beschleunigtes und bevorzugtes Verfahren zur Prüfung und der Abschussfreigabe bzw. Abschussaufforderung binnen Tagesfrist geben. Es ist zu prüfen, ob die Abschussfreigabe bis auf das ganze auffällige Rudel ausgedehnt werden kann.
2. Es ist weiterhin sicherzustellen, dass der Jägerschaft Möglichkeiten und Hilfen bereitgestellt werden. Dies ist z.B. durch die Nutzung von Nachtsichtgeräten/Fernrohren sicherzustellen, da der Wolf nachtaktiv und ansonsten nur schwer zu erlegen ist. Namen von Jägern, die einen Wolf erlegt haben, dürfen nicht veröffentlicht werden, da es in der Vergangenheit schon zu erheblichen Anfeindungen gekommen ist.
3. Es müssen umgehend Untergrenzen für die Wolfspopulation in Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland festgelegt werden. Oberhalb dieses sicheren Erhaltungszustandes muss ein aktives Bestandsmanagement mit Entscheidungskompetenz umgesetzt werden. Bei diesen Festsetzungen sind alle betroffenen Gruppen, Naturschutz, Landwirtschaft, Jägerschaft usw. zu beteiligen.
4. Für den absolut wichtigen Küsten- und Hochwasserschutz in unserer Region ist die Beweidung der Deiche unerlässlich. Eine Einzäunung der Deiche mit wolfabwehrenden Zäunen ist nicht möglich. Um diese Schafhaltung zu erhalten, muss es Ziel sein diese Gebiete und möglichst zusätzliche Pufferzonen grundsätzlich vom Wolf freizuhalten. Die ostfriesische Halbinsel ist mit seiner Vielzahl an beweideten Küsten- und Hochwasserschutzdeichen daher grundsätzlich vom Wolf freizuhalten. Die vorhandenen Tiere müssen, beauftragt durch das Land, umgesiedelt oder entnommen werden.
5. Der Herdenschutz unterliegt in unserer Region einer besonderen Betrachtung. Herdenschutz ist eine Maßnahme, die auch weiterhin gefördert und verfolgt werden muss. Allerdings lassen sich wolfsabwehrende Zäune gerade in unseren Wallheckengebieten und der kleinteiligen Flächenstruktur einerseits und den sehr lang gezogenen Deichstrecken andererseits kaum flächendeckend einsetzen und sind nicht immer verhältnismäßig.
Solche Zäune sperren auch anderes Wild, z.B. Rehe, ein oder aus. Wildtiere aller Art verfangen sich mit dem Gehörn oder mit Beinen und Flügeln in den vornehmlich genutzten Litzendrähten und verenden oder müssen wegen zu starken Verletzungen getötet werden. Den flächendeckenden Einsatz dieser Zäune lehnen wir daher wegen seiner Unverhältnismäßigkeit und wegen seiner erheblichen Nachteile für andere Tierarten ab.
6. Entschädigungsleistungen sind gerechtfertigt, werden aber ebenfalls nicht als Lösungshilfe gesehen. Wir fordern, auf die Verhinderung von Nutztierrissen abzuzielen.
7. Die Weidehaltung ist für viele Betriebe existenziell. Sie erhält die Kulturlandschaft, fördert Biodiversität und ist wichtig für den Tourismus. Die sich häufenden Nutztierrisse führen zur Einstellung der Weidehaltung. Die Landwirte stellen ganzjährig auf Stallhaltung um oder geben Ihre Betriebe auf. Die Flächenbewirtschaftung wird infolge dessen intensiviert. Ziel der Politik muss aber die Beibehaltung der Weidehaltung sein. Auch vor diesem Hintergrund muss die Grünlandregion wolfsfrei sein.
8. Der Wolf stellt sich als Kulturfolger und nicht als Wildtier dar. Der Wolf bekommt durch die zusätzlichen Nutztierrisse ein übermäßiges Populationswachstum. Die regionale Wolfspopulation muss sich an der in der Natur vorkommenden Nahrungsangebot orientieren.
Daher beantragen wir, dass der Der Rat der Gemeinde Uplengen mit dem Beschluß unserer Resolutionsvorlage an alle zuständigen Stellen appelliert, vor allem aber an die Landesregierung und den Niedersächsischen Landtag, die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag, sowie die EU-Kommission und das Europäische Parlament, die oben genannten Forderungen zu erfüllen und die Rechtsetzung zum Schutz des Wolfes so zu ändern, dass der Küsten- und Hochwasserschutz sowie ein sicheres Leben und Wirtschaften auf dem Land und in der Stadt für Mensch und Tier möglich werden und bleiben.